Arbeitsrechtsschutz Vergleich - Arbeitsrechtsschutz

Arbeitsrechtsschutz im Vergleich

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Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und will nicht einmal die vereinbarte Abfindung zahlen, die Ihnen zusteht? In einem solchen Fall können Sie vor Gericht ziehen – aber das kann teuer werden; sogar dann, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen.

Gut, dass es für solche Fälle die Berufsrechtsschutzversicherung gibt. Umgangssprachlich wird sie als „Arbeitsrechtsschutz“ bezeichnet. Sie umfasst die finanzielle Absicherung von Rechtsstreitigkeiten in arbeitsrechtlichen Belangen. Dazu zählen zum Beispiel ausbleibende Gehälter, die Auszahlung von geleisteten Überstunden oder Streit über das Arbeitszeugnis. Auch Kosten für Rechtsstreitigkeiten in dienst- und versorgungsrechtlichen Belangen von Beamten werden übernommen. Vergleichen Sie Anbieter zur Arbeitsrechtsschutzversicherung online. Bei der Auswahl der von uns angebotenen Tarife / Tarif Check24 berücksichtigen wir auch die Ergebnisse der Tests von Stiftung Warentest und anderer Fachpublikationen.

Wissenswertes zur Arbeitsrechtsschutzversicherung


FAQ "Arbeitsrechtsschutz"

Was ist in einer Berufsrechtsschutz versichert?

Versichert sind die Risiken des Alltags, und aus Anstellungs- oder Arbeitsverträgen.

Auch im privaten Bereich kann der Weg zum Anwalt schneller notwendig werden, als es einem vielleicht lieb ist. Die meisten Bereiche des täglichen Lebens unterliegen heutzutage gesetzlichen Regelungen. Aus einer Meinungsverschiedenheit kann so schnell ein Rechtsstreit werden. Da man im Zweifel ja auch die Kosten des Prozessgegners zu tragen hat, kann es sehr teuer werden.

Hinzu kommt, dass man die diversen Gesetze ohne entsprechendes Hintergrundwissen oder eine juristische Ausbildung nicht oder nur sehr schwer versteht. Eine Rechtsschutzversicherung kann zwar nicht den Rechtsfall für Sie lösen, aber zumindest die finanziellen Sorgen kleiner werden lassen. Sie möchten doch sicher nicht auf einen Anwalt verzichten müssen, nur weil Sie sich ihn nicht leisten können, oder?

→ Die Leistungsarten

Die Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung enthält folgende Leistungsarten:

Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen

Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist

Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten

Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren

Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt

→ Welche Kosten sind versichert?

Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutz für:

➤ Kosten des eigenen Anwalts

➤ Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht mehr als 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist

➤ Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger

➤ Gerichtsvollzieherkosten

➤ Kosten eines eigenen Sachverständigen

- zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
- zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
- bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.

➤ Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde.

➤ Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen

➤ Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht

➤ Strafkautionen, darlehensweise bis zu EUR 50.000

Hinweis:

Je nach Tarif können auch bessere Leistungen als hier dargestellt versichert sein.

→ Wer ist versichert?

Der versicherte Personenkreis im Privat- und Berufs-Rechtsschutz:

✓ Versicherungsnehmer
✓ Ehegatte oder nichtehelicher
✓ Lebenspartner
✓ Minderjährige Kinder
✓ Volljährige unverheiratete Kinder *

* bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.

→ Wo gilt die Versicherung?

Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.

Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten.

Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.

→ Welche Wartezeiten gelten?

Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht im

- Arbeits-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz

Die Wartezeit in diesen Leistungsarten soll die Versichertengemeinschaft vor Personen schützen, die "noch schnell eine Versicherung" abschließen möchten, weil ein Schadenfall bereits abzusehen ist.

Die Wartezeit entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag lückenlos anschließt.

Keine Wartezeit besteht für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:

- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- im Familien- und Erbrecht
- bei Kauf- oder Leasingverträgen über ein fabrikneues Kfz

→ Was ist nicht versichert?

Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

- Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter, hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig

- Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat

- Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft

- Streitigkeiten Personen, die in der gleichen Versicherungspolice versichert sind

- Streitigkeiten in Bezug auf Spiel- u. Wettverträge, sowie Termin- o. ähnlichen Spekulationsgeschäfte

- Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden

- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien

- Enteignungs- Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren

- Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen

- Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken

- Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen


Folgende Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

- Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Rechtsverpflichtung übernommen hat

- Kosten, die über eine dritte Zwangsvollstreckungsmaßnahme hinaus je Vollstreckungstitel entstehen

- Kosten für jede Art von Strafvollstreckungsverfahren, deren Geldstrafe oder -buße unter EUR 250,-- liegt.

- Kosten, die ein Anderer übernehmen würde, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde.

Was bringt mir als Arbeitnehmer der Berufsrechts­schutz?

  • Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt, Sie wurden unberechtigt abgemahnt oder Ihnen wurde ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt – es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie in Streit mit Ihrem Arbeitgeber geraten können. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann im Zweifel teuer für Sie werden. Eine Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt hier zum Beispiel Ihre notwendigen Anwaltskosten.

  • Der Berufsrechtsschutz kann gemeinsam mit dem Privat-Rechtsschutz abgeschlossen werden.

  • Wichtig ist, dass Sie die Berufsrechtsschutzversicherung rechtzeitig abschließen, bevor ein Versicherungsfall eintritt. Es besteht eine dreimonatige Wartezeit. Das bedeutet: Der Versicherungsschutz besteht erst, wenn der Versicherungsfall drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

Bei diesen Fällen zahlt die Berufs­rechtsschutz­versicherung:

  • Kündigung, Arbeitszeugnis oder Abmahnung
  • Streitigkeiten zum Arbeitsvertrag oder Mutterschutz
  • Mobbing, Diskriminierung, Beleidigung oder Übergriffe am Arbeitsplatz    
  • Ausbleibende Zahlungen – egal ob Gehalt, Überstunden, Urlaubsabgeltung oder Weihnachtsgeld

Bei diesen Fällen zahlt die Berufs­rechtsschutz­versicherung nicht:

  • Kündigung wegen Jobwechsel
  • Kündigung nach einer vorsätzlich begangenen Straftat
  • Streitigkeiten aus Anstellungsvertragsverhältnissen
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